26.10.2010
Unsere Arbeit hängt erheblich von Ihrem Mitwirken ab. Um Wahlkämpfe zu finanzieren und im täglichen politischen Kampf bestehen zu können, fallen hohe Kosten an. Sie können uns aber helfen, jeden Tag in unserem Land Präsenz zu zeigen, denn wenn Sie sich nicht durch Mitgliedschaft oder andere Arbeiten einbringen können, dann steht Ihnen der Weg über eine Spende offen.
Wie effizient auch kleinere Spenden sein können, zeigen folgende Beispiele:
Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.
Übrigens: Spenden sind steuerlich absetzbar – auch bei der NPD.
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommenssteuergesetz (EStG) im § 34 g und im § 10 b Abs. 2 geregelt. Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 € für Ledige und 3.000 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 % steuerlich begünstigt. Darüber hinausgehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.